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Innerhalb der EU gilt die Richtlinie zum Schutz von Tieren beim Transport. Diese Richtlinie sieht eine Höchstdauer je Transport von acht Stunden vor, die jedoch unter bestimmten Bedingungen unbegrenzt verlängert werden kann. 1997 wurde die EU-Richtlinie in Deutschland als Tierschutztransportverordnung umgesetzt. Je nach Tierart dürfen die Fahrzeuge eine bis fünf Ladeebenen haben: z. B. Pferde einstöckig, Rinder zweistöckig, Schafe und Kälber dreistöckig und Jungtiere. Tiergruppen dürfen nur bis zu einer bestimmten Stückzahl zusammen transportiert werden.
Tierschützer beklagen, dass selbst bei Einhaltung der geltenden gesetzlichen Bestimmungen die Tiere während der Transporte große Qualen ertragen müssten. Sie litten während der Transporte an Erschöpfung, Dehydratation und Stress. Bei sommerlichen Temperaturen würden die Transportbedingungen besonders qualvoll.
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